BAUSTEIN 6
Interventionsplan und Nachsorge
Jede im kirchlichen Dienst stehende Person sowie alle ehrenamtlich Tätigen sind verpflichtet, einen Verdacht auf psychische, physische, spirituelle und sexuelle Übergriffe an die diözesane Ombudsstelle zu melden. Trotz guter Präventionsarbeit kann nicht gänzlich verhindert werden, dass Menschen Gewalt ausüben. Gute Prävention kann auch bewirken, dass eine Tat schneller entdeckt wird. Der Interventionsplan ist deshalb, auch wenn in Ihrer Einrichtung noch kein Fall bekannt ist, ein notwendiger Baustein.
Eine frühzeitige und schnelle Hilfe verbessert die Heilungschancen. Aus Fehlern müssen wir lernen. Eine solche Fehlerkultur erfordert ein offenes Umgehen mit dem schmerzlichen Scheitern, das jedes Delikt von Gewalt beinhaltet.
Was ist zu tun?
- Alle Mitarbeitende über die Vorgehensweise im Verdachtsfall informieren
- Unterstützungssysteme suchen und benennen bevor ein Verdachtsvoll vorliegt
- usw.