1. Ruhe bewahren
2. Suchen sie sich Verbündete, Menschen, denen sie vertrauen (z.B.: Kolleg*innen, Direktor*innen, Freund*innen, Partner*innen,...); Personen, die ihnen glauben und sie ernst nehmen, vielleicht sogar den Verdacht teilen. Es tut gut und gibt Sicherheit, die eigene Vermutung mitzuteilen und das „Sorgenpaket“ nicht mehr alleine tragen zu müssen. Generell gilt nur für die Polizei Anzeigepflicht. Ständig aktualisierte Information zu rechtlichen Fragen finden sie unter www.schulpsychologie.at
3. Im nächsten Schritt holen sie sich professionelle Hilfe in Beratungsstellen, oder der Ombudsstelle. Diese können ihnen helfen, zu mehr Klarheit zu gelangen und die eigenen Möglichkeiten kennenzulernen. Mit Hilfe der Beratungsstelle eine vernetzte Intervention (Helferkonferenz) aufbauen.
4. Vertrauen aufbauen Zeigen sie dem/der Betroffenen, dass sie es ehrlich mit ihr/ihm meinen, dass sie ihr/ihm nichts vorspielen. Dazu gehört auch Echtheit und Authentizität: Zeigen sie, wie es ihnen wirklich geht; auch, wenn sie betroffen, traurig oder wütend sind, bringen sie es dem Alter entsprechend(kindgemäß) zum Ausdruck. Nehmen sie die betroffene Person unbedingt ernst. Auch, wenn sie vielleicht nicht alles glauben können – der Kern der Sache stimmt. Im Fall eines Kindes: Bestätigen sie dem Kind seine Wahrnehmungen. Das ist wichtig, weil diese oft von Täter*innen vernebelt werden. Täter*innen verwirren Kinder, in dem sie ihre Handlungen zum Beispiel als ganz „normal“ darstellen („Das machen alle Väter mit ihren Mädchen“). Sagen sie dem Mädchen/dem Buben, dass ihr/sein Gefühl richtig ist, und nicht das, was ihr/ihm eingeredet wurde. Wenn sich etwas komisch, eklig oder unangenehm angefühlt hat, so war es das auch.
Versuchen sie möglichst behutsam mit Erzähltem und Gezeigtem umzugehen; das Timing bestimmt immer der/die Betroffene. „Einfach“ da sein, zuhören, gemeinsam etwas tun und im Moment nicht nach Lösungen suchen, ist oft über lange Zeit das Richtigste und Wichtigste für Betroffenen. Kinder und auch Erwachsene brauchen Zeit, Mitgeteiltes zu verarbeiten. Machen sie keine vorschnellen Versprechungen (z.B. absolute Geheimhaltung, sofortige Beendigung der Gewalt, des Missbrauchs...), die können häufig nicht gehalten werden und es kann zu einem Vertrauensbruch kommen.
5. Bestärken sie, dass kein Erwachsener oder Jugendlicher Übergriffe setzen darf, und die Verantwortung für jede Art von Grenzverletzung ausschließlich beim/bei der Täter*in liegt.
6. Konfrontieren Sie nicht vorschnell Eltern oder andere Bezugspersonen der betroffenen Person mit Ihrem Verdacht, insbesondere wenn ein/e mögliche/r Täter*in im engeren Umfeld des Kindes zu vermuten ist oder die Reaktionen der Bezugspersonen auf den Verdacht nicht abzuschätzen sind.
7. Besprechen sie alle weiteren Schritte mit der betroffenen Person. Erklären sie, dass sie Hilfe beiziehen müssen, weil sie ihr/ihm alleine nicht so gut helfen können, oder, dass das auch für sie ein so schwieriges Problem ist, dass auch sie Hilfe brauchen.
8. Verfassen sie Gedächtnisprotokolle über Aussagen und Verhaltensweisen und Beobachtungen. Damit halten sie fest, was ihnen aufgefallen ist, was sie mit dem Kind bereits besprochen haben und wann was war. Es ist später oft sehr schwer, die Ereignisse und Beobachtungen zu rekonstruieren und zeitlich zu ordnen.
9. Meldung beim Jugendamt oder der Polizei erst nach Absprache mit der Beratungseinrichtung.